pedoli hat geschrieben: ↑Do Dez 09, 2021 5:28 pm
Meines Wissens nach ist ein Hauptständer nicht eintragungspflichtig bzw. ohne ABE montierbar, solange die Anbaubedingungen stimmen: In erster Linie also mit 2 (ja: Zwei!) Federn.
Hi Olaf,
der JF Hauptständer für die NX250 hatte zwei Federn, manche hatten aber anscheinend nur noch eine, evt. kann man dann diese Federn nehmen
viewtopic.php?p=5981&hilit=hauptst%C3%A4nder#p5981
Über die "Suche" findet man einige Infos über den Hauptständer, aber noch keinen eigenen Thread mit einer Zusammenfassung - muss ich mal bei Gelegenheit erstellen. Ich vermute auch, das heutzutage die Prüfer das Thema eher entspannt sehen. In den achtzigern war das für manche Graukittel noch Armageddon
Ich war von dem Teil nie sonderlich begeistert - enorm kraft aufwendig zum Aufbocken, kommt mit dem Seitenständer in Konflikt, aufgebockt steht sie immer noch auf beiden Rädern, also muss man vorher ein Brett unter den Ständer legen. Hat man das dann gemacht, stellt man fest, das sie auf dem Hinterrad steht, also muss man zum Kettenschmieren irgendwas unterlegen, damit sich das Rad drehen lässt. Hier jemand den Ständer modifiziert
https://89232.forumromanum.com/member/f ... user_89232 - der hohe Kraftaufwand bleibt aber.
Gruß, Michael