Reifenfabrikatsbindung?

Wobbeliges Fahrgefühl? Hier gibt es Hilfe
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scrambler
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Re: Reifenfabrikatsbindung?

Beitrag von scrambler »

ImperfectRider hat geschrieben: Di Jun 08, 2021 10:12 am Den K460 werd ich mir mal anschauen. Ja, nicht billig, aber sicherlich straßentauglicher als der AX41 :)
Vielen Dank!
Den Bridgestone TW202 gibt es auch noch https://www.reifenleader.de/reifen-motorrad-120-90-16/.

Mit dem war ich recht zufrieden viewtopic.php?f=6&t=1393&p=12044&hilit=tw202#p12044, allerdings wird man kaum mehr Laufleistung heraus holen als mit dem AX41.

Sparfüchse können ausserdem noch die Straßenprofile aufziehen (siehe link oben) .
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Re: Reifenfabrikatsbindung?

Beitrag von ImperfectRider »

Nyo, aber find mal n Straßenprofil in 90/100-19
HRC

Re: Reifenfabrikatsbindung?

Beitrag von HRC »

Joo, über kurz oder lang wird wohl nur die Option bleiben, sich andere Formate eintragen zu lassen. Aber auch da dürfte die Auswahl bei den schmalen Felgen überschaubar sein.
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Re: Reifenfabrikatsbindung?

Beitrag von ImperfectRider »

Ja, allerdings wird das nicht so einfach. Der nette TÜV vor Ort sagt "Klar, kein Problem... nach Probefahrt tragen wir dann genau dieses Fabrikat in genau der Größe ein".
Also am besten eines suchen was auch in 10 Jahren noch produziert wird.
HRC

Re: Reifenfabrikatsbindung?

Beitrag von HRC »

Oder anderen Prüfer suchen. Bei der SP-1 habe ich letztens ein anderes Hinterreifenformat (190/55) eintragen lassen, da das nicht mehr mit einer Freigabe erlaubt ist. Dafür habe ich mit mehreren telefoniert. Einer wollte es auch nur mit Reifenbindung machen (was es bei Motorrädern mit EU-Zulassung eigentlich gar nicht gibt) bzw. auf Modelle mit Freigabe einschränken ein anderer hat es mir dann einfach so eingetragen. Für die SV (nationale Zulassung mit Reifenbindung) hat er mir informell zugesagt, dass er die Eintragung für den 120/70er Vorderreifen auch ohne Reifenbindung machen würde, wenn die Freigängigkeit ausreichend ist.
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scrambler
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Re: Reifenfabrikatsbindung?

Beitrag von scrambler »

vorher gute Argumenten besorgen hilft gelegentlich auch bei mimimi Prüfern :)
In der Regel will man breitere Reifen eintragen lassen, da haben Prüfer dann berechtige Sorgen wegen der Freigängigkeit und tragen das ungern pauschal ein. Da können BMW Fahrer ein Lied von singen, in die schmalen Schwingen paßt ein Reifen einer Marke rein, in der selben Dimension einer anderen Marke schleift es.

In Fall des Vorderradreifens unserer Nixe könnte man die Bedenken mit dem Reifenhandbuch von Bridgestone zerstreuen - es ist nämlich so ziemlich das einzige, in dem die 90/100-19 Größe gelistet ist. Da sieht man dann, das der 100/90-19 auch auf der schmalen 1.85er Felge zulässig ist (leider sehen das andere Marken anders, da braucht man dann eine Freigabe viewtopic.php?f=6&t=614 ) und bei Enduroprofilen die gleiche Breite hat (der 90/100 baut nämlich übermäßig breit, nominell dürfte er nur 90mm breit sein) , Straßenprofile sind minimal breiter. Der Durchmesser ist sogar etwas geringer (wenn auch nur auf dem papier).
Bzgl. der Freigängigkeit gibt es also kein Argument, die Größe 100/90-19 nicht einzutragen.
Helfen könnte auch der Hinweis, das man das nicht aus optischen Gründen und Jux & Dollerei macht, sondern weil die 90/100 Größe so unüblich (wenn er das nicht glaubt soll er mal die in seinem Metzeler oder Pirelli Katalog suchen :) ) und kaum noch zu bekommen ist (was nur halb geflunkert ist :roll: )

Hinten ist die Sachlage nicht ganz so einfach, aber m.M. auch nicht so dringend.
reifenhandbuch Bridgestone.jpg
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HRC

Re: Reifenfabrikatsbindung?

Beitrag von HRC »

in der Regel will man breitere Reifen eintragen lassen,
Das bezieht sich jetzt auf die NX?!
Ansonsten ist das Thema gerade oft eher ein anderer Querschnitt: 120/70 anstatt 120/60 oder 120/65 vorne (der 60er war um die Jahrtausendwende bei vielen 600ern verbreitet, der 65er z.B. bei Aprilia) oder 190/55 anstatt 190/50 (viel zu flach) hinten. An breiteren Formaten könnte ich mir noch vorstellen, dass 180 statt 170 sinnvoll ist (an 170ern gibt es auch nur noch wenig Auswahl).
Bis Herstellungsdatum der Reifen 2019 ging das einfach mit Freigaben der Reifenhersteller. Dann hat der TÜV erfolgreich bewirkt, dass man das eintragen lassen muss. 🤮
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scrambler
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Re: Reifenfabrikatsbindung?

Beitrag von scrambler »

HRC hat geschrieben: Do Jun 10, 2021 5:40 pm Ansonsten ist das Thema gerade oft eher ein anderer Querschnitt: 120/70 anstatt 120/60 oder 120/65 vorne (der 60er war um die Jahrtausendwende bei vielen 600ern verbreitet, der 65er z.B. bei Aprilia) oder 190/55 anstatt 190/50 (viel zu flach) hinten.
ich bin da zugegebenermaßen nicht ganz auf dem Laufenden. Motorradzeitungen kaufe ich nur noch sehr selten. Ich dachte da eher an die Brot-und-Butter Motorräder aus den Achzigern, da hatte selbst eine BMW R80 nur einen 120er Hinterrad reifen. Genau wie die NX650 - daher hat letztere auch schon ein Problem, weil neue Reifen meist erst beim 130er beginnen. Daher will man bei dieser Sorte Mopeds meist was breiteres.

Noch ein Argument pro Eintragung ohne Reifenbindung eingefallen. Während es bei schnellen Supersportlern nachvollziehbar ist, das der Prüfer nicht so gern Persilscheine verteilt haben Motorräder mit "P" Reifen ganz generell keine Reifenbindung. Warum dann sollte eine andere Dimension, die praktisch identisch ist und die freigängigkeit nicht beeinträchtigt, nicht ohne Bindung eingetragen werden.
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HRC

Re: Reifenfabrikatsbindung?

Beitrag von HRC »

scrambler hat geschrieben: Fr Jun 11, 2021 8:05 am Noch ein Argument pro Eintragung ohne Reifenbindung eingefallen. Während es bei schnellen Supersportlern nachvollziehbar ist, das der Prüfer nicht so gern Persilscheine verteilt haben Motorräder mit "P" Reifen ganz generell keine Reifenbindung.
Motorräder mit EU-Zulassung (also praktisch alle aus diesem Jahrtausend) haben auch keine Reifenbindung. Und auch bei Supersportlern sehe ich keinen Sinn dahinter. Die Reifen haben eine Typzulassung und so lange Last- und Geschwindigkeitsindex (über-)erfüllt sind, besteht kein Sicherheitsproblem. Natürlich gibt es Reifen, die besser oder schlechter mit einem Fahrzeug harmonieren, aber das bewegt sich ja alles im zulässigen Bereich. Wenn alles, was theoretisch eine Verscchlechterung sein kann, verboten wäre, wären ja z.B. Tieferlegungen oder vieles andere an Zubehörteilen auch nicht zulässig.
Und wegen des Fahrverhaltens mit bestimmten Reifen bei hohen Geschwindigkeiten: ich hatte auch mal einen Reifen (für den es sogar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers gab) drauf, mit dem die Karre je nach Fahrbahnbelag zwischen 220 und 240 angefangen hat, zu Pendeln. Da nimmt man dann halt einfach das Gas etwas zurück und fährt wieder etwas langsamer. Wer dann weiter Vollgas gibt und bei 270 abgeworfen wird, ist m.E. selber schuld. Wenn man die Zulassungsvorschriften so macht, dass das Fahrzeug gegen jede Art von Dummheit gewappnet ist, kann man es gar nicht zulassen. ;)
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