Hinterradreifen

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scrambler
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Freigaben von anderen Reifendimensionen ungültig

Beitrag von scrambler »

hier ist mal die Meldung dazu https://www.motorradonline.de/news/reif ... heinigung/

Man beachte: die "gangbare" Lösung wäre, das man für jeden Reifen, den man vorher gratis fahren durfte, 50€ für die Eintragung abdrückt und schon ist man wieder legal unterwegs. Das nenne ich mal erfolgreiche Lobbyarbeit :oops:
Der TüV Südwest scheint hier eine unrühmliche Vorreiterrolle zu spielen, etwas ähnliches hat er schon vor einiger Zeit durchgedrückt, hier werden nun ausgetragene Reifenbindungen rückwirkend (!) für ungültig erklärt.
sauve qui peut
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nabu kudurri usur
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Re: Freigaben von anderen Reifendimensionen ungültig

Beitrag von nabu kudurri usur »

scrambler hat geschrieben: Di Sep 10, 2019 4:03 pm die "gangbare" Lösung wäre, das man für jeden Reifen, den man vorher gratis fahren durfte, 50€ für die Eintragung abdrückt und schon ist man wieder legal unterwegs.
Macht bei 10 vorhandenen Motorrädern und (nur) drei verschiedenen Reifenpaarungen schlappe 1.500 Öcken. Aber gerne doch!
ἀλλ' εἰ χεῖρας ἔχον βόες <ἵπποι τ'> ἠὲ λέοντες
ἢ γράψαι χείρεσσι καὶ ἔργα τελεῖν ἅπερ ἄνδρες,
ἵπποι μέν θ' ἵπποισι, βόες δέ τε βουσὶν ὁμοίας
καί <κε> θεῶν ἰδέας ἔγραφον καὶ σώματ' ἐποίουν
τοιαῦθ', οἷόν περ καὐτοὶ δέμας εἶχον <ἕκαστοι>.
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Starwriter
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Re: Hinterradreifen

Beitrag von Starwriter »

Ich bin mir nicht sicher, ob es sich dabei nicht um eine einsame Entscheidung des TÜV Süd handelt. In anderen Foren wird berichtet, das andere Prüforganisationen, wie z. B. DEKRA die bisherige Praxis beibehalten und die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller weiter anerkennen, auch dann, wenn darin Bereifung freigegeben werden, die so nicht in den Kfz-Zulassungspapieren stehen. Von einer neuen bundeseinheitlichen Rechtslage bei der Auslegung des §19 Abs. 3 Nr- 2 StVZO ist mir jedenfalls bislang nichts bekannt. Aber ich bin lernwillig. :(
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scrambler
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Re: Hinterradreifen

Beitrag von scrambler »

hier ist eine neuere Meldung vom 15. Aug. - es ist nun tatsächlich zwingend vorgeschrieben, abweichende Reifengrößen eintragen zu lassen. Allerdings sind bis 2025 Reifen bis DOT2020 noch ausgenommen.

https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... sreichend/
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