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Freigaben von anderen Reifendimensionen ungültig

Verfasst: Di Sep 10, 2019 4:03 pm
von scrambler
hier ist mal die Meldung dazu https://www.motorradonline.de/news/reif ... heinigung/

Man beachte: die "gangbare" Lösung wäre, das man für jeden Reifen, den man vorher gratis fahren durfte, 50€ für die Eintragung abdrückt und schon ist man wieder legal unterwegs. Das nenne ich mal erfolgreiche Lobbyarbeit :oops:
Der TüV Südwest scheint hier eine unrühmliche Vorreiterrolle zu spielen, etwas ähnliches hat er schon vor einiger Zeit durchgedrückt, hier werden nun ausgetragene Reifenbindungen rückwirkend (!) für ungültig erklärt.

Re: Freigaben von anderen Reifendimensionen ungültig

Verfasst: Di Sep 10, 2019 7:33 pm
von nabu kudurri usur
scrambler hat geschrieben: Di Sep 10, 2019 4:03 pm die "gangbare" Lösung wäre, das man für jeden Reifen, den man vorher gratis fahren durfte, 50€ für die Eintragung abdrückt und schon ist man wieder legal unterwegs.
Macht bei 10 vorhandenen Motorrädern und (nur) drei verschiedenen Reifenpaarungen schlappe 1.500 Öcken. Aber gerne doch!

Re: Hinterradreifen

Verfasst: Di Sep 10, 2019 8:17 pm
von Starwriter
Ich bin mir nicht sicher, ob es sich dabei nicht um eine einsame Entscheidung des TÜV Süd handelt. In anderen Foren wird berichtet, das andere Prüforganisationen, wie z. B. DEKRA die bisherige Praxis beibehalten und die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller weiter anerkennen, auch dann, wenn darin Bereifung freigegeben werden, die so nicht in den Kfz-Zulassungspapieren stehen. Von einer neuen bundeseinheitlichen Rechtslage bei der Auslegung des §19 Abs. 3 Nr- 2 StVZO ist mir jedenfalls bislang nichts bekannt. Aber ich bin lernwillig. :(

Re: Hinterradreifen

Verfasst: Mi Sep 11, 2019 2:10 pm
von scrambler
hier ist eine neuere Meldung vom 15. Aug. - es ist nun tatsächlich zwingend vorgeschrieben, abweichende Reifengrößen eintragen zu lassen. Allerdings sind bis 2025 Reifen bis DOT2020 noch ausgenommen.

https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... sreichend/