Ebay-Käuferschutz ist fürn A….!
Verfasst: Do Aug 31, 2017 1:44 pm
Ende Juli habe ich ein CD-Laufwerk für meinen defekten CD-Player gekauft und mit Paypal bezahlt. Laut dem (gewerblichen) Anbieter aus Hamburg handelte es sich um ein neues Produkt mit einem markenfreien Laser. Dass das markenfreie Teil in einer geöffneten Sony-Verpackung zu mir kommt, ist schon irgendwie komisch. Naja, ich hab ja Kundenschutz.
Anfang August schicke ich den Player samt erworbenem Laufwerk in eine Werkstatt zum Einbau. Die teilt mir per Email mit, dass der Laser defekt sei und die Platine Spuren unsachgemäßer Lötungen trage.
Ich stelle den Verkäufer des Laufwerks, nennen wir ihn musik.48, zur Rede und stelle bei Ebay einen Antrag auf Rückabwicklung. Der Verkäufer verwickelt mich nun in eine elend lange Debatte darüber, ob die Manipulation überhaupt existiere. Ich sende ihm Fotos zu, auf denen er keine laienhaften Lötungen erkennen will. Auf die Rücksendung des Laufwerks legt er wohl keinen Wert. Er trägt einen Rücksendeschein im Ebay-System ein, schickt ihn mir aber nicht zu. Ich beschwere mich bei Ebay und kriege von denen einen auf deren Kulanz.
Nach Eingang des Laufwerks beim Verkäufer nimmt dieser „Prüfungen“ vor und bestätigt plötzlich, dass – schon auf den ersten Blick - laienhafte Lötungen auf der Platine erkennbar seien. Die Schuld trage der Käufer. Als Beweis trägt er vor: Der Käufer habe den von musik.48 gelieferten Sony-Markenlaser aus dem Laufwerk ausgebaut und einen defekten Noname-Laser eingebaut. Letzterer stamme aus dem defektem Player des Kunden. Ich halte ihm vergeblich entgegen, dass er doch laut eigener Angebotsbeschreibung einen markenfreien Laser verkauft habe.
Das geht mehrere Wochen so. Dann wendet sich der Verkäufer hilfesuchend an Ebay. Ebay trägt ihm auf, ein Gutachten erstellen zu lassen, das seine Argumentation belegt. Gestern wird mir mitgeteilt, dass Ebay den Fall zu seinen Gunsten entschieden hat und ich keine Rückerstattung bekomme. Zudem wurde meine negative Bewertung entfernt. Es ist kein Widerspruch mehr möglich.
Ebay hat den Fall entschieden, ohne meine Argumente zur Kenntnis zu nehmen. Ich hatte vortragen wollen, dass es mehrere Dutzend negativer Bewertungen dieses Verkäufers gebe, in denen sich Kunden beschweren, kaputte Altteile statt gekaufter Neuteile bekommen zu haben. Ich wollte belegen, dass sich nachweislich Kunden beschweren, ihnen werde von diesem Verkäufer unterstellt, Falsifikate retourniert zu haben. Und natürlich auch, dass es irrwitzig sei, einen markenfreien Laser zu verkaufen und eine angebliche Kundenmanipulation damit beweisen zu wollen, dass man keinen Markenlaser zurückgeschickt bekommt.
Ich war ziemlich wütend auf Ebay und habe die Leute telefonisch zur Rede gestellt. Leider, so der nette Herr am Telefon, könne man jetzt nichts mehr machen. Grund: Die 30 Tage Käuferschutz seien vorbei. Jetzt weiß ich wenigstens, warum der Verkäufer so auf Zeit gespielt hat. Aber der nette Herr vom Ebay-Callcenter hat eine Lösung parat: Ich soll bei Paypal anrufen. Die könnten den Fall wieder aufmachen. Ich folge seinem Rat. Bei Paypal erklärt man mir, dass das leider eine Falschaussage war. Wenn Ebay den Fall geschlossen hat, dann können auch sie nichts machen. Ich hätte nicht bei Ebay, sondern direkt bei Paypal Kundenschutz beantragen müssen. Dort gelten längere Fristen. Wieder was gelernt!
Was mich wütend macht, ist der Umstand, dass das Unternehmen jetzt so weitermachen kann. Es verkauft in großem Stil CD-Laser, die offenbar funktionieren. 99,4 % Kundenzufriedenheit sind ja ein erklecklicher Wert. Da fällt es nicht ins Gewicht, wenn man hie und da eine Beschwerde von erbosten Kunden riskiert. Wie sollen die denn beweisen, dass die defekte Teile aus der - neben dem Handel betriebenen - Reparaturwerkstatt des Anbieters stammen. Die dort anfallenden Altteile müssen ja auch irgendwie entsorgt werden. Warum denn nicht so? Aus Sch... Gold machen! Wenn man das nicht übertreibt, dann rechnet sich das – für den Anbieter und für Ebay. Dort werde ich in nächster Zeit nicht mehr so häufig zu finden sein.
Und: Passt auf beim Käuferschutz. Den sollte man bei Paypal beantragen – und nicht bei Ebay.
Gott zum Gruße!
Anfang August schicke ich den Player samt erworbenem Laufwerk in eine Werkstatt zum Einbau. Die teilt mir per Email mit, dass der Laser defekt sei und die Platine Spuren unsachgemäßer Lötungen trage.
Ich stelle den Verkäufer des Laufwerks, nennen wir ihn musik.48, zur Rede und stelle bei Ebay einen Antrag auf Rückabwicklung. Der Verkäufer verwickelt mich nun in eine elend lange Debatte darüber, ob die Manipulation überhaupt existiere. Ich sende ihm Fotos zu, auf denen er keine laienhaften Lötungen erkennen will. Auf die Rücksendung des Laufwerks legt er wohl keinen Wert. Er trägt einen Rücksendeschein im Ebay-System ein, schickt ihn mir aber nicht zu. Ich beschwere mich bei Ebay und kriege von denen einen auf deren Kulanz.
Nach Eingang des Laufwerks beim Verkäufer nimmt dieser „Prüfungen“ vor und bestätigt plötzlich, dass – schon auf den ersten Blick - laienhafte Lötungen auf der Platine erkennbar seien. Die Schuld trage der Käufer. Als Beweis trägt er vor: Der Käufer habe den von musik.48 gelieferten Sony-Markenlaser aus dem Laufwerk ausgebaut und einen defekten Noname-Laser eingebaut. Letzterer stamme aus dem defektem Player des Kunden. Ich halte ihm vergeblich entgegen, dass er doch laut eigener Angebotsbeschreibung einen markenfreien Laser verkauft habe.
Das geht mehrere Wochen so. Dann wendet sich der Verkäufer hilfesuchend an Ebay. Ebay trägt ihm auf, ein Gutachten erstellen zu lassen, das seine Argumentation belegt. Gestern wird mir mitgeteilt, dass Ebay den Fall zu seinen Gunsten entschieden hat und ich keine Rückerstattung bekomme. Zudem wurde meine negative Bewertung entfernt. Es ist kein Widerspruch mehr möglich.
Ebay hat den Fall entschieden, ohne meine Argumente zur Kenntnis zu nehmen. Ich hatte vortragen wollen, dass es mehrere Dutzend negativer Bewertungen dieses Verkäufers gebe, in denen sich Kunden beschweren, kaputte Altteile statt gekaufter Neuteile bekommen zu haben. Ich wollte belegen, dass sich nachweislich Kunden beschweren, ihnen werde von diesem Verkäufer unterstellt, Falsifikate retourniert zu haben. Und natürlich auch, dass es irrwitzig sei, einen markenfreien Laser zu verkaufen und eine angebliche Kundenmanipulation damit beweisen zu wollen, dass man keinen Markenlaser zurückgeschickt bekommt.
Ich war ziemlich wütend auf Ebay und habe die Leute telefonisch zur Rede gestellt. Leider, so der nette Herr am Telefon, könne man jetzt nichts mehr machen. Grund: Die 30 Tage Käuferschutz seien vorbei. Jetzt weiß ich wenigstens, warum der Verkäufer so auf Zeit gespielt hat. Aber der nette Herr vom Ebay-Callcenter hat eine Lösung parat: Ich soll bei Paypal anrufen. Die könnten den Fall wieder aufmachen. Ich folge seinem Rat. Bei Paypal erklärt man mir, dass das leider eine Falschaussage war. Wenn Ebay den Fall geschlossen hat, dann können auch sie nichts machen. Ich hätte nicht bei Ebay, sondern direkt bei Paypal Kundenschutz beantragen müssen. Dort gelten längere Fristen. Wieder was gelernt!
Was mich wütend macht, ist der Umstand, dass das Unternehmen jetzt so weitermachen kann. Es verkauft in großem Stil CD-Laser, die offenbar funktionieren. 99,4 % Kundenzufriedenheit sind ja ein erklecklicher Wert. Da fällt es nicht ins Gewicht, wenn man hie und da eine Beschwerde von erbosten Kunden riskiert. Wie sollen die denn beweisen, dass die defekte Teile aus der - neben dem Handel betriebenen - Reparaturwerkstatt des Anbieters stammen. Die dort anfallenden Altteile müssen ja auch irgendwie entsorgt werden. Warum denn nicht so? Aus Sch... Gold machen! Wenn man das nicht übertreibt, dann rechnet sich das – für den Anbieter und für Ebay. Dort werde ich in nächster Zeit nicht mehr so häufig zu finden sein.
Und: Passt auf beim Käuferschutz. Den sollte man bei Paypal beantragen – und nicht bei Ebay.
Gott zum Gruße!