Ebay-Käuferschutz ist fürn A….!

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nabu kudurri usur
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Ebay-Käuferschutz ist fürn A….!

Beitrag von nabu kudurri usur »

Ende Juli habe ich ein CD-Laufwerk für meinen defekten CD-Player gekauft und mit Paypal bezahlt. Laut dem (gewerblichen) Anbieter aus Hamburg handelte es sich um ein neues Produkt mit einem markenfreien Laser. Dass das markenfreie Teil in einer geöffneten Sony-Verpackung zu mir kommt, ist schon irgendwie komisch. Naja, ich hab ja Kundenschutz.

Anfang August schicke ich den Player samt erworbenem Laufwerk in eine Werkstatt zum Einbau. Die teilt mir per Email mit, dass der Laser defekt sei und die Platine Spuren unsachgemäßer Lötungen trage.

Ich stelle den Verkäufer des Laufwerks, nennen wir ihn musik.48, zur Rede und stelle bei Ebay einen Antrag auf Rückabwicklung. Der Verkäufer verwickelt mich nun in eine elend lange Debatte darüber, ob die Manipulation überhaupt existiere. Ich sende ihm Fotos zu, auf denen er keine laienhaften Lötungen erkennen will. Auf die Rücksendung des Laufwerks legt er wohl keinen Wert. Er trägt einen Rücksendeschein im Ebay-System ein, schickt ihn mir aber nicht zu. Ich beschwere mich bei Ebay und kriege von denen einen auf deren Kulanz.

Nach Eingang des Laufwerks beim Verkäufer nimmt dieser „Prüfungen“ vor und bestätigt plötzlich, dass – schon auf den ersten Blick - laienhafte Lötungen auf der Platine erkennbar seien. Die Schuld trage der Käufer. Als Beweis trägt er vor: Der Käufer habe den von musik.48 gelieferten Sony-Markenlaser aus dem Laufwerk ausgebaut und einen defekten Noname-Laser eingebaut. Letzterer stamme aus dem defektem Player des Kunden. Ich halte ihm vergeblich entgegen, dass er doch laut eigener Angebotsbeschreibung einen markenfreien Laser verkauft habe.

Das geht mehrere Wochen so. Dann wendet sich der Verkäufer hilfesuchend an Ebay. Ebay trägt ihm auf, ein Gutachten erstellen zu lassen, das seine Argumentation belegt. Gestern wird mir mitgeteilt, dass Ebay den Fall zu seinen Gunsten entschieden hat und ich keine Rückerstattung bekomme. Zudem wurde meine negative Bewertung entfernt. Es ist kein Widerspruch mehr möglich.

Ebay hat den Fall entschieden, ohne meine Argumente zur Kenntnis zu nehmen. Ich hatte vortragen wollen, dass es mehrere Dutzend negativer Bewertungen dieses Verkäufers gebe, in denen sich Kunden beschweren, kaputte Altteile statt gekaufter Neuteile bekommen zu haben. Ich wollte belegen, dass sich nachweislich Kunden beschweren, ihnen werde von diesem Verkäufer unterstellt, Falsifikate retourniert zu haben. Und natürlich auch, dass es irrwitzig sei, einen markenfreien Laser zu verkaufen und eine angebliche Kundenmanipulation damit beweisen zu wollen, dass man keinen Markenlaser zurückgeschickt bekommt.

Ich war ziemlich wütend auf Ebay und habe die Leute telefonisch zur Rede gestellt. Leider, so der nette Herr am Telefon, könne man jetzt nichts mehr machen. Grund: Die 30 Tage Käuferschutz seien vorbei. Jetzt weiß ich wenigstens, warum der Verkäufer so auf Zeit gespielt hat. Aber der nette Herr vom Ebay-Callcenter hat eine Lösung parat: Ich soll bei Paypal anrufen. Die könnten den Fall wieder aufmachen. Ich folge seinem Rat. Bei Paypal erklärt man mir, dass das leider eine Falschaussage war. Wenn Ebay den Fall geschlossen hat, dann können auch sie nichts machen. Ich hätte nicht bei Ebay, sondern direkt bei Paypal Kundenschutz beantragen müssen. Dort gelten längere Fristen. Wieder was gelernt!

Was mich wütend macht, ist der Umstand, dass das Unternehmen jetzt so weitermachen kann. Es verkauft in großem Stil CD-Laser, die offenbar funktionieren. 99,4 % Kundenzufriedenheit sind ja ein erklecklicher Wert. Da fällt es nicht ins Gewicht, wenn man hie und da eine Beschwerde von erbosten Kunden riskiert. Wie sollen die denn beweisen, dass die defekte Teile aus der - neben dem Handel betriebenen - Reparaturwerkstatt des Anbieters stammen. Die dort anfallenden Altteile müssen ja auch irgendwie entsorgt werden. Warum denn nicht so? Aus Sch... Gold machen! Wenn man das nicht übertreibt, dann rechnet sich das – für den Anbieter und für Ebay. Dort werde ich in nächster Zeit nicht mehr so häufig zu finden sein.

Und: Passt auf beim Käuferschutz. Den sollte man bei Paypal beantragen – und nicht bei Ebay.

Gott zum Gruße!
ἀλλ' εἰ χεῖρας ἔχον βόες <ἵπποι τ'> ἠὲ λέοντες
ἢ γράψαι χείρεσσι καὶ ἔργα τελεῖν ἅπερ ἄνδρες,
ἵπποι μέν θ' ἵπποισι, βόες δέ τε βουσὶν ὁμοίας
καί <κε> θεῶν ἰδέας ἔγραφον καὶ σώματ' ἐποίουν
τοιαῦθ', οἷόν περ καὐτοὶ δέμας εἶχον <ἕκαστοι>.
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neonrene
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Re: Ebay-Käuferschutz ist fürn A….!

Beitrag von neonrene »

Schon eine Anzeige wegen Betrug in Betracht gezogen ? Ebay und paypal sind keine Richter, die bilden sich das nur ein ;-) Zur größten Not, ist aber die unfeine Art, kannst ja den durch paypal abgebuchten Betrag, ich nehme an Lastschrift, zurück buchen lassen. Vorteil, du hast dein Geld wieder, sofern die Frist für Rückbuchung noch nicht abgelaufen ist, Nachteil, dein paypal Konto dürfte dann Geschichte sein.
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B-Marlin
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Re: Ebay-Käuferschutz ist fürn A….!

Beitrag von B-Marlin »

Es scheint tatsächlich so das solche Fälle bei den "Großen" zunimmt.
War ja bei mir mit den Blinkern ähnlich.
Mein Tip:
Verkäufer ohne EBAY anschreiben und Geld zurückfordern.
Falls der Zicken macht eine Anzeige anbieten; NIEMALS den defekten
Artikel oder ne Fälschung aus den Händen geben bis das Geld wieder da ist.
Meine LED Blinker werden immer noch als Solche angeboten, dem EBAY Mitarbeiter
am Telefon war das Sch......egal. Wie viele betrogene Käufer schicken den nicht
zurück und Ärgern sich blos?

Noch etwas vorsicht mit Äusserungen von "leienhaft nachgelötet"
Wer gewerblich ,also ROS- komform repariert, muß "bleifrei" Löten.
Das sieht man auf einer Platine die aus dem Lötbad kommt immer
gewöhnungsbedürftig aus. Schutzlack und Zeitnot tun dann das Übrige.

Ein viel besserer Trick falls jemand NICHT den teuren Artikel für einen Euro weggeben will:
Nur PAYPAL angeben als Zahlungsart und das Konto für Einzahlung sperren!
Dann einfach den Käufer wegen Nichtbezahlen schlecht bewerten!!!

MFG
Andreas
...ist eigentlich schon gebratenes λ ???
och nööö....das φ ist noch ρ :cry:
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nabu kudurri usur
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Re: Ebay-Käuferschutz ist fürn A….!

Beitrag von nabu kudurri usur »

neonrene hat geschrieben: Do Aug 31, 2017 11:18 pm Schon eine Anzeige wegen Betrug in Betracht gezogen ?
Ja natürlich. Die würde scheitern. Erstens, weil die Strafverfolgungsbehörden hoffnungslos unterbesetzt sind und solche Bagatellfälle einstellen. Zweitens, weil es ein Beweisproblem gibt: Wie soll ich beweisen, dass das Laufwerk in diesem Zustand vom Anbieter geliefert wurde - und nicht von mir oder meiner Werkstatt manipuliert wurde? Es hat ja kein Polizist den Weg der Ware lückenlos begleitet. Das weiß auch der Anbieter. Strittig ist ja nicht, ob das Teil defekt ist, sondern wer die Verantwortung dafür trägt. Das lässt sich - insbesondere beim Versandhandel - von keiner Seite beweisen. Insofern wären es vergeudete Zeit und Geld, Rechtsanwälte oder die Polizei mit der Sache zu behelligen. Die Einbehaltung des Laufwerks zur Beweissicherung bringt vor diesem Hintergrund leider auch nichts. Das Geld ist weg!

Was ich jetzt anders machen würde? Ich würde bei einem betrügerischen Händler auf die Rücksendung verzichten. Grund: Es war absehbar, dass ich nichts zurückbekomme. Mit der retournierten Ware habe ich ihm nur die Chance eröffnet, ein "Gutachten" erstellen zu lassen, das die Funktionsunfähigkeit der Ware bestätigt und auf eine Käufermanipulation zurückführt. So konnte er meine Negativbewertung gleich mit abschießen. Ich habe mich immer über Kommentare zu Negativbewertungen gewundert, in denen Händler Kunden vorwarfen, das defekte Teil nicht zurücksenden zu wollen. Ich würde das jetzt auch nicht mehr tun. Dann hätte wenigstens die Negativbewertung Bestand.

Man kann aus dem Vorgang nur lernen, noch misstrauischer zu sein und sich nicht auf die wenigen, im Ebay-Fenster angezeigten Negativ- und Neutralbewertungen zu verlassen. Die werden nämlich von Ebay nach einem Jahr aus der Anzeige rausgenommen. Aber wer blättert schon 280 Seiten an Kundenbewertungen durch, wenn er ein 30 Euro-Produkt kauft?
Zuletzt geändert von nabu kudurri usur am Fr Sep 01, 2017 12:47 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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the-dude
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Re: Ebay-Käuferschutz ist fürn A….!

Beitrag von the-dude »

Ich habe ähnliches auf Amazon erlebt und nutze es unter anderem deshalb nicht mehr. Da wurde so oft in der Produktbeschreibung gelogen oder kopierte Ware verkauft, das geht auf keine Kuhhaut.

Ebay nutze ich seitdem umso mehr und habe bisher nur gute Erfahrungen gemacht, aber es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis sich dies ändert.

Eine Privathaftpflicht scheint wohl unabdingbar in der heutigen Zeit. Echt shice sowas.
Gruß, Terence
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neonrene
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Re: Ebay-Käuferschutz ist fürn A….!

Beitrag von neonrene »

Ja, ist schon alles recht übel was mitunter so abgezogen wird. Wenn ich anfangen würde Dinge aufzuzählen was mir bei amazon, ebay usw. schon passiert ist und untergejubelt wurde......das ergäbe einen Roman.

Dreist finde ich jedoch eins und das von einem gewerblichen Verkäufer, was mir neulich passiert ist. Kurzum, ich habe 2 neue Verkleidungsteile, original Yamaha gekauft. Kamen beide an und eins hatte einen kleinen Riss. Gut, kann passieren, wer weiß warum, vielleicht übersehen oder Transportschaden. Na egal. Lange Rede kurzer Sinn, Anruf beim Verkäufer, Preisnachlass gabs nicht, er wollte das Teil zurück und hat alles inkl. Versandkosten zurück erstattet. Bilder hatte er ja vom Schaden im Vorfeld bekommen, so auch kein Problem.

Nun aber stolpere ich gestern wieder über den Händler weil ich was gesucht hab und sehe, daß er genau dieses von mir zurück geschickte Teil zum selben Preis, sogar mit der selben internen Teilenummer versehen und OHNE Angabe des Mangels wieder bei ebay als Neuteil eingestellt hat. Wohl in der Hoffnung einen neuen "Dummen" zu finden, der wohl nicht so genau hinschaut. Diese Vorgehensweise finde ich dreist, weil das ist ein bekannter Mangel, der vorsätzlich verschwiegen wird, wohl zur Gewinnmaximierung auf Kosten des Käufers.

Ich meine gut. Jeder von uns hat schonmal Mist gebaut oder geflunkert, aber ich für meinen Teil würde so eine Nummer wenn ich Verkäufer wäre garantiert nicht abziehen, weil ich glaube noch ein Fünkchen Anstand in mir zu besitzen, oder sehe ich da was falsch ?
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